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Dr. Wolf Brockhausen
Frau Ute Michels
Frau Petra Brack-Gacek




















Anmeldungshelferin zum Patienten: "Warum rennen Sie aus dem Behandlungszimmer hinaus?"
Patient: "Die Schwester hat gesagt: Regen Sie sich nicht so auf, das ist nur eine einfache Weisheitszahn-Operation. Sie werden es schon schaffen! "
Anmeldungshelferin: "Und was ist daran schlimm? "
Patient: "Sie hat es nicht zu mir gesagt sondern zu dem Zahnarzt."

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Praxisgebühr: Nur bei Behandlung notwendig, nicht bei der normalen Routine-Inspektion

Beim Zahnarzt haben Sie Glück: Die Praxisgebühr müssen Sie nicht bei jedem Besuch automatisch bezahlen, denn der Vorsorgetermin, ein Röntgenbild wie auch die Zahnsteinentfernung (1x pro Jahr) kostet nix.
Erst wenn eine Behandlung notwendig wird, beispielsweise eine Füllung, das Einpinseln einer  Mundschleimhauterkrankung oder das Entfernen einer unangenehm-spitzen Zahnkante, zwingen uns die Krankenkassen, die Praxisgebühr gegen unseren Willen für sie einzuziehen. Wir finden das genauso bescheuert wie Sie !

Wohlgemerkt: Die Krankenkasse zwingt uns, diese 10 Euro von Ihnen zu verlangen und sie direkt der Krankenkasse abzuliefern. Es ist also eine Einnahme der Krankenkasse !

Daher sie ist KEIN Honorar. Und kann daher auch nicht per Scheckkarte bezahlt werden.

Sie haben weitere Fragen?

Rufen Sie uns an unter +49 234 / 492255
Das Telefon ist ab 9 Uhr besetzt.